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Sofortiges Abschleppen droht, BlickPunkt 24.09.2011

Behindertenparkplätze sind stets freizuhalten. Sind mehrere Stellplätze auf einem öffentlichen Parkplatz ausdrücklich Behinderten vorbehalten, dürfen sie auch nur von diesen genutzt werden. Stellt ein Autofahrer, der nicht zu dieser Personengruppe gehört, sein Fahrzeug trotzdem dort ab, hat die zuständige Verkehrsbehörde das Recht und die Pflicht, den Wagen zügig und ohne Wenn und Aber auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestanden (Az. 5 K 369/11). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, sah sich just ein Rechtsanwalt bemüßigt, in diesem Fall in eigener Sache vors Gericht zu ziehen. Er hatte seinen Pkw vor dem Amtsgericht Ludwigshafen auf einem der dort vorhandenen zwei Behindertenparkplätze abgestellt. Eine Politesse, die vergeblich nach dem vorgeschriebenen Behindertenausweis hinter der Frontscheibe gesucht hatte, konnte den Fahrer des falsch geparkten Wagens auch nicht im Gerichtsgebäude ausfindig machen und ließ das Auto eine dreiviertel Stunde später zwangsabschleppen. Die ihm dafür in Rechnung gestellten 145,75 Euro wollte der Anwalt allerdings nicht zahlen. Schließlich sei der zweite Sonder-Stellplatz daneben ja nicht belegt gewesen und hätte damit einem berechtigten Behinderten problemlos zur Verfügung gestand - falls ein solcher überhaupt in dieser Zeit aufgetaucht wäre, was nicht der Fall war. Womit der ganze behördliche Abschleppvorgang unverhältnismäßig und damit nicht rechtens sei. Eine Argumentation, der die Richter nicht folgen wollten. Ein verbotswidrig auf einem allgemein zugänglichen Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug dürfe und müsse sofort abgeschleppt werden. Und eine Funktionsbeeinträchtigung läge auch dann vor, wenn nicht alle Sonderparkplätze gleichzeitig belegt sind. Denn für Hilfsbedürftige gebe es im Unterschied zu ‚normalen‘ Verkehrsteilnehmern keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten.“
d-ah
BlickPunkt 24.09.2011