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Krankenfahrten-verändertes Genehmigungsverfahren der AOK Nordost, 06.12.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mitgliedsorganisationen, die Krankenfahrten im Sinne des § 60 SGB V durchführen, erhielten durch die AOK Nordost ein Schreiben, wonach Krankenfahrten nur noch von der AOK bezahlt werden, wenn die Genehmigung vor Durchführung der Fahrt erteilt worden ist. Das Verfahren entspricht der gesetzlichen Regelung des § 60 SGB V. Nach Auskunft von Mitgliedsorganisationen ist diese Regelung bisher nicht so umgesetzt bzw. von der AOK vor Ort anders gehandhabt worden. Von anderen Kassenarten ist diese enge Auslegung für die Praxis zurzeit nicht bekannt.

Da die Notwendigkeit einer Krankenfahrt in vielen Fällen aufgrund akuter Situationen entstehen, lässt sich das Antragsverfahren im Sinne des § 60 SGB V nur sehr schwer, wenn überhaupt, in der Praxis umsetzen. Da mit einer Genehmigung der Krankenfahrt im Vorfeld nicht zu rechnen ist, bestünde nur die Möglichkeit, dem Versicherten die Krankenfahrt privat in Rechnung zu stellen.

Das Problem aufgreifend, hat der Paritätische Landesverband eine Anfrage an das MASF gerichtet. Nachfolgend übersenden wir ihnen einen Auszug aus dem Antwortschreiben von Herrn Wendte, Referat 23,: „…eine Rücksprache mit der AOK Nordost hat ergeben, dass „Akutfälle“ von dieser Regelung ausgenommen sind. In diesen Fällen sollte der Arzt auf der Verordnung „Akutfahrt“ vermerken. Ferner sollte auch die Verordnung vor der Rechnungslegung bei der AOK vorliegen. Für Brandenburger Versicherte werden die Verordnungen zentral bearbeitet, den Bearbeitungstand können Sie unter der Tel. 080026508032054 erfragen. Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV), Referat 24 führt die Rechtsaufsicht über die AOK Nordost. Haben Sie weitere Fragen zur dieser Problematik, dann können Sie sich auch an das MUGV, Referat 24, Herrn Emig, Tel. 0331/8667640 oder rolf.emig@mugv.brandenburg.de, wenden…“

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Joachim Wagner
Der Paritätische,
Landesverband Brandenburg e.V.